Versicherte der energie-BKK profitieren von einer schnellen und umfassenden Betreuung. Manchmal tauchen jedoch Fragen auf. Daher haben wir für Sie hier Antworten auf die Fragen zusammengefasst, welche uns häufig telefonisch gestellt werden. Selbstverständlich freuen wir uns weiterhin auf Ihren Anruf über unsere Servicehotline 0511 911 10 911.
Wir informieren und beraten Sie bei allen Fragen zur ePA. Nutzen Sie auch die Informationen in unserem Onlinebereich.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte finden Sie in unserem FAQ. Zum Thema Registrierung haben wir ebenfalls ein Informationsangebot für Sie bereitgestellt.
Bei weiteren Fragen zur Registrierung und Nutzung der elektronischen Patientenakte sowie technischen Problemen hilft Ihnen gerne unser Chatbot Eny weiter.
Beachten Sie, dass wir als Krankenkasse keinen Einblick in die persönlichen Daten Ihrer elektronischen Patientenakte haben. Bei medizinischen Fragen ist deshalb Ihr Arzt der richtige Ansprechpartner.
Sie können konfigurieren, wie Sie Ihre ePA öffnen wollen. Wählen Sie die Voreinstellung für Komfortzugriff mit der GesundheitsID oder Gesundheitskarte. Mehr Informationen dazu finden Sie im Punkt „Wie greife ich auf meine ePA zu?“.
Diese Regelung gilt nur für Krankenhäuser im Bundesland Berlin sowie bei kosmetischen Operationen.
Nein. Dieses Prinzip wird nur von einigen Privatversicherern angeboten. Bei gesetzlichen Krankenkassen zahlt jedes Mitglied den Beitrag einkommensabhängig und nicht in Abhängigkeit von seinem Gesundheitszustand oder anderen Merkmalen.
Sind Sie berufstätig, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.
Ihr Arbeitgeber zahlt während der stationären Vorsorgekur Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.
Wenn Sie Ihre ePA öffnen, zeigt die App Ihnen an, ob seit der letzten Anmeldung Dokumente eingestellt oder gelöscht wurden. Sie können den Zeitraum konfigurieren oder Benachrichtigungen generell ein- oder ausschalten.
Ja, für die Behandlung bei einem Facharzt benötigen Sie immer eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Ausgenommen davon sind Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und ärztliche Notfalldienste.
Ja, sie ist für uns für eine eventuelle Prüfung der Vorerkrankungen sehr wichtig.
Die Leistungen der Implantologie werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Wir unterstützen Sie jedoch mit einem Festzuschuss für die endgültige Versorgung. Ihr behandelnder Zahnarzt reicht uns den Heil- und Kostenplan ein, um den Zuschuss festzulegen. Eine Kostenbeteiligung an Implantaten ist nur wenn eine seltene und schwerwiegende Ausnahmeindikation vorliegt, die ein umfassendes kieferchirurgisches Konzept erfordert. Für Implantate zu Festpreisen steht Ihnen unser Kooperationspartner dentnet zur Verfügung.
Auch im europäischen Ausland genießen Sie unseren Versicherungsschutz. Die Leistungen können aber von den gewohnten Leistungen abweichen! Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC. Zeigen Sie diese wie gewohnt beim Arztbesuch einfach vor. In der Regel können die Ärzte direkt mit uns abrechnen.
Nur in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diese können Sie sich ganz bequem telefonisch, über unsere App oder über info@energie-bkk.deanfordern
Am besten meldest du dich bei deiner Krankenkasse an, sobald du die Zusage für deinen Ausbildungsplatz in der Tasche hast. Dann hat die Krankenkasse genug Zeit alle weiteren wichtigen Dinge wie z. B. die Anmeldung beim Arbeitgeber, die Zusendung der Krankenversicherungskarte etc. in die Wege zu leiten. Spätestens aber bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn.
Zum Login mit der digitalen Identität (GesundheitsID) ist keine NFC-fähige Gesundheitskarte nötig. Sofern Sie jedoch die Registrierung mit einer Gesundheitskarte durchführen möchten, sind folgende Hinweise zu beachten: Die Gesundheitskarte muss NFC-fähig sein, damit sie zur Anmeldung genutzt werden kann. Ob Ihre Karte bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie an unserem neuen Kartendesign und am Aufdruck der CAN (eine 6-stellige Nummer, sog. Card Access Nummer) unterhalb des Schriftzuges „Gesundheitskarte“ auf der Vorderseite Ihrer Karte sowie dem Symbol für die kontaktlose Verwendung. Sofern Sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte besitzen, können Sie bei der energie-BKK eine neue NFC-fähige Karte beantragen.
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr. Trotz des Ausstiegs aus der EU besteht weiterhin für Touristen mit der Europäischen Krankenversichertenkarte der Versicherungsschutz im Vereinigten Königreich, zumindest übergangsweise. Wie lange diese Übergangsphase andauert, ist nocht nicht bekannt.
Was ändert sich für Sie? Vorerst nichts, so laut Mitteilung der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
Sie können Ihre Krankenversicherungskarte (EHIC) bei zugelassenen Ärzten im NHS (National Health Service) weiterhin vorlegen. Sollten Sie dennoch eine Privatrechnung erhalten, können wir Ihnen die Kosten in Höhe der deutschen Vertragssätze erstatten.
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Begründete Unterbrechungen (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) sind von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird.
Davon abweichend sind Behandlungsunterbrechungen bei Maßnahmen der podologischen Therapie sowie der Ernährungstherapie möglich – die Verordnung bleibt gültig.
Unsere Zusage ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie nach Erhalt unserer Kostenzusage, Ihren Aufnahmetermin mit der ausgewählten Klinik selbst absprechen und reservieren. Bitte wählen Sie den nächstmöglichen Aufnahmetermin aus, damit sich Ihr Gesundheitszustand schnell verbessern kann.
Im Falle einer Verordnung im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfes oder dem besonderen Behandlungsbedarf kann die Anzahl der verschriebenen Einheiten auf einer Verordnung maximal bis auf den Bedarf für 12 Wochen erhöht werden.
Es gibt zwei Grundprinzipien bei jeder Entwicklung von neuen Angeboten: 1. Man entwickelt so lange, bis alles so fertig ist, wie man es sich ursprünglich vorgestellt hat. Das dauert Jahre, und in der Zwischenzeit haben sich ggf. der Markt und die Bedürfnisse der Nutzer verändert. 2. Man entwickelt eine Grundfunktionalität, die schneller fertig ist und die der Versicherte schon einmal nutzen kann. Parallel entwickelt man immer weitere nützliche Funktionalitäten und ergänzt sie. Aufgrund von Rückmeldungen der Nutzer erhält man schnell Erkenntnisse über den Bedarf und kann die Entwicklung flexibel anpassen.
Der skizzierte 2. Weg wird bei der ePA gegangen. Die Versicherten können Dokumente von Ärzten/ Institutionen bereits 2021 mitnehmen und sie anderen zur Verfügung stellen. Notfalldaten und der eMedikationsplan stehen so bereits für alle Nutzer zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurde die App schrittweise um Impfausweis, Zahnbonusheft, Mutterpass und Untersuchungsheft für Kinder ergänzt.
Die Kassen erhalten Abrechnungsinformationen und keine weitergehenden medizinischen Informationen, wie Befunde, Arztbriefe, Laborergebnisse etc., die für Ihre weitere Behandlung relevant sein können und deshalb Teil Ihrer ePA sein sollten. Diese Informationen kann Ihnen nur der behandelnde Arzt zur Verfügung stellen.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, falls sie es nicht bereits im Rahmen einer elektronischen Gesundheitsakte (eGA) tun, die Abrechnungsinformationen ab 1. Januar 2022 in Ihre ePA zu überspielen, wenn Sie als Versicherter dies wünschen. Auch hier sind die gesetzlichen Speicher- und Löschfristen zu beachten, sodass nur Daten – je nach Leistungsbereich – der letzten 4-6 Jahre zur Verfügung stehen werden.