Die Voraussetzung für eine Organ- und Gewebespende nach dem Tod ist, dass der komplette Ausfall aller Hirnfunktionen – der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) – von zwei Fachärzten unabhängig voneinander festgestellt wurde. Außerdem muss die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende vorliegen. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.