Auf meiner Verordnung für steht: Kostenübernahme bleibt Krankenkasse vorbehalten, bitte vor Aufsuchen des Krankenhauses bei der Krankenkasse einreichen. Muss ich meine Verordnung vorher einreichen?
Diese Regelung gilt nur für Krankenhäuser im Bundesland Berlin sowie bei kosmetischen Operationen.