Rehabilitationsleistungen müssen von Ihnen beantragt werden. Meist erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus durch den Sozialdienst zusammen mit Ihnen (so genannte Anschlussrehabilitation). Auch Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt kann eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen. Sie können bei uns auch einen formlosen Antrag stellen. In jedem Fall prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.
Wenn Sie bereits Rentner sind, wird Ihr Arzt Ihnen das Muster 61 B-E ausstellen, welches in der Regel in den Arztpraxen vorliegt.
Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis oder sind Sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet, ist die Deutsche Rentenversicherung für Ihre medizinische Rehabilitation zuständig.
Bitte melden Sie sich gerne telefonisch unter 0511 911 10 941 bei uns, wenn Unklarheiten über den zuständigen Rehabilitationsträger bestehen.