FAQ

Was ist eine ePA?

Alle gesetzlich Krankenversicherten haben ab dem 1. Januar 2021 den Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, die sie von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt bekommen. Die Nutzung der Akte ist freiwillig. Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler, sicherer Speicher für Gesundheitsdaten. Patienten können darin selbst Informationen ablegen und Dokumente von ihren Ärzten in ihrer Akte ablegen lassen. Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte und können selbst bestimmen, welche Daten sie in ihrer Akte ablegen möchten und wer darauf zugreifen darf. Sie sind der Souverän über ihre Daten und entscheiden über die Freigabe der Inhalte für Leistungserbringer.

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