Können gesetzliche Vertreter auf die ePA zugreifen?
Ja, wenn Sie ebenfalls bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und die rechtliche Vertretungsvollmacht gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen haben, kann die Akte für den zu Vertretenen geführt werden. Der Vertreter hat in diesem Fall die gleichen Rechte wie der Akteninhaber.