Um ein Mängelgutachten zu erstellen, benötigen wir ein Gedächtnisprotokoll, in dem vermerkt ist, wann der Zahnersatz eingesetzt wurde und wie oft Sie seitdem beim Zahnarzt waren. Bitte geben Sie auch an, welche Mängel Sie beim Zahnarzt angesprochen haben und welches Ergebnis erzielt wurde. Es ist wichtig, dass Sie keinen anderen Zahnarzt zur Behebung der Mängel aufsuchen, da Ihr Gewährleistungsanspruch sonst erlischt. Bitte setzen Sie sich zeitnah mit uns in Verbindung, da das Mängelrügeverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.