Die Wurzelbehandlung wird von uns übernommen, wenn der zu behandelnde Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Hierbei müssen die Wurzelkanäle bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen ist eine Wurzelkanalbehandlung grundsätzlich eine Kassenleistung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben ist und Sie die Behandlung trotzdem wünschen, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt eine Privatrechnung.
Darüber hinaus bieten viele Zahnärzte Ihren Patienten auch Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel:
Diese Leistungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Ihr Zahnarzt klärt Sie vor Beginn der Behandlung darüber auf, dass diese Kosten von Ihnen privat zu leisten sind und erläutert Ihnen die Alternativen.