FAQ

Was ist ein langfristiger Heilmittelbedarf? 

Eine langfristige Versorgung mit Heilmitteln ist bei schwer kranken Patienten mit einem voraussichtlichen Behandlungsbedarf von mindestens einem Jahr vorgesehen. Die zugehörigen Diagnosen sind in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtliniegelistet. Bei den gelisteten Diagnosen ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen – ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
Bei schweren dauerhaften funktionellen oder strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, entscheidet die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.