Nein, die Erstattung einer Privatrechnung ist nicht möglich. Die energie-BKK übernimmt die Kosten für Heilmittel abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung und der Verordnungsblattgebühr, wenn diese vom Arzt auf einer Heilmittelverordnung verschrieben und bei einem zugelassenen Leistungserbringer in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung muss direkt zwischen dem Leistungserbringer und der energie-BKK erfolgen.