Im Heilmittelkatalog ist geregelt, wie viele Verordnungen und Einheiten Ihr Arzt innerhalb der orientierenden Behandlungsmenge verschreiben darf. Konnte das angestrebte Therapieziel im Rahmen der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, kann Ihr Arzt bei medizinischer Notwendigkeit darüber hinaus weitere Verordnungen ausstellen, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind.
Anderenfalls liegt es in seiner Entscheidung, eine alternative Behandlung sicherzustellen, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder Ihre Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Letztendlich obliegt die Entscheidung zur Beendigung oder Fortsetzung der Heilmitteltherapie Ihrem Arzt. Suchen Sie bitte noch einmal das Gespräch.