Der Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe und für Kinderbetreuung, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
Die Kostenübernahme für die Haushaltshilfe oder für Kinderbetreuung müssen Sie beantragen, bevor Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wenn keine medizinischen Einwände bestehen, können Sie Ihr Kind unter Umständen auch in die Rehabilitationseinrichtung mitnehmen.