FAQ

Wie wird meine Anschlussversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sichergestellt? 

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, ein effektives Entlassungsmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Verantwortliche Krankenhausärzte können Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst im Krankenhaus.

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