Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, haben Sie kalendertäglich 10 Euro Zuzahlung an das Krankenhaus zu zahlen. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Bei stationärer Entbindung, ambulanter, teilstationärer, vorstationärer und nachstationärer Behandlung haben Sie keine Zuzahlung zu leisten.