Dieser Personenkreis ist meistens über ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Endet oder besteht keine Familienversicherung, so ist der Student/Praktikant pflichtversichert oder er kann sich freiwillig weiter versichern.
Die Beiträge zur Pflichtversicherung werden auf Grundlage des Bafögsatzes in Höhe von monatlich 855,00 Euro berechnet. Seit 1. Januar 2026 beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung 10,22 % zuzüglich unseres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes von 3,98 %. Hieraus ergibt sich ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 121,41 Euro. Zur Pflegeversicherung sind es für kinderlose Mitglieder über 23 Jahre monatlich 35,91 Euro bzw. 30,78 Euro mit einem Kind. Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie individuelle Beiträge.