FAQ

Wer muss über den Kassenwechsel informiert werden?

Bei einem Kassenwechsel ist die zur Meldung (Ihrer Mitgliedschaft) verpflichtete Stelle zu informieren. 
 
Dies ist u. a. für: 
Arbeitnehmer – der Arbeitgeber 
Rentner – die Rentenversicherung 
Arbeitslose – das Arbeitsamt 
Studenten – die Hochschule 
 
Die zur Meldung verpflichtete Stelle ist von Ihnen formlos über den Wechsel zu unterrichten. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.

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