Grundsätzlich ist eine beitragsfreie Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bis zum 18. LJ grundsätzlich, ohne eigenes Einkommen bis zu 23. LJ, in Ausbildung bis zum 25. LJ) möglich. Darüber hinaus kann die Familienversicherung um die Zeit der Unterbrechung/Verzögerung aufgrund folgender Dienste verlängert werden:
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