Ja, sofern für Sie aufgrund von über- oder zwischenstaatlichem Recht kein Sachleistungsanspruch mehr gegenüber Ihrer bisherigen Versicherung aus Ihrem Wohnstaat besteht. In diesem Fall unterliegen Sie den gleichen Regelungen wie einheimische Studenten. Sie können dann auch Mitglied bei der energie-BKK werden.