FAQ

Ich bin Promotionsstudent. Kann ich (weiterhin) als Student zum „Vorzugstarif“ versichert werden?

Nein, meistens leider nicht. Personen, die als Doktoranden nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnehmen und während der Anfertigung der Dissertation an der Hochschule eingeschrieben sind (z. B. um die Universitätseinrichtungen benutzen zu können), unterliegen nicht als Studenten der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Promotion dient in der Regel der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss des Studiums und gehört nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung. Ist die Promotion hingegen Bestandteil der regulären Hochschulausbildung – die Anfertigung der Dissertation erfolgt dabei noch vor Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs oder des Staatsexamens –, wird die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten nicht ausgeschlossen.