Ja, das können Sie. Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule tritt grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ein. Als bisher privat Versicherter haben Sie auch das Wahlrecht zur energie-BKK. Wichtig: Durch den Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung wird Ihre bisherige private Versicherung NICHT automatisch beendet. Diese muss von Ihnen gekündigt werden. Aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung steht Ihnen ein besonderes Kündigungsrecht zu, sodass Sie grundsätzlich Ihre private Versicherung nahtlos zum Beginn Ihrer gesetzlichen Versicherung beenden können.