FAQ

Kann ich von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit werden?

Ja. Hierfür müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag stellen. Allerdings ist der Nachweis eines anderweitigen Versicherungsschutzes erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann. Am besten lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie einen anderweitigen Versicherungsschutz abschließen, damit es nicht zu ungewünschten Nachteilen für Sie kommt. 

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