FAQ

Wie lange kann ich beitragsfrei familienversichert werden? 

Grundsätzlich bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres. Darüber hinaus kann die Familienversicherung um die Zeit der Unterbrechung/Verzögerung aufgrund folgender Dienste verlängert werden: 


• gesetzlicher Dienstpflicht 
• freiwilliger Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes 
• Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz 
• Jugendfreiwilligendienstgesetz 
• oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst 
• Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes

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