Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die KVdS um Zeiten verlängert werden, in denen Sie vor Erreichen des 30. Lebensjahres an einer ordentlichen Durchführung Ihres Studiums gehindert wurden.
Folgende Hinderungsgründe können zum Beispiel zur Verlängerung führen:
Persönliche Gründe
• schwere Erkrankungen (über mindestens 3 Monate)
• Schwangerschaft
• Behinderung
• Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren
• gesetzliche Dienstpflicht / Surrogat Dienste
• gesetzlich geregelte Freiwilligendienste
Familiäre Gründe
• Betreuung eines erkrankten/behinderten Angehörigen
Art der Ausbildung
• Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs
• studienvorbereitender Sprachkurs