FAQ

Wann und wie sind die Beiträge für die KVdS zu zahlen?

Grundsätzlich sind die Beiträge vor Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das jeweilige gesamte Semester im Voraus zu zahlen. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten. In diesen Fällen ist jeweils 1/6 des gesamten Semesterbeitrages am 15. des Monats für den Vormonat fällig (Bsp.: Der Beitrag für Mai ist somit erst im Juni zu zahlen).

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