Sollten du während deines Freiwilligendienstes Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe erhalten, wirst du bei uns als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer versichert. Zu solchem Arbeitsentgelt gehören – außer beim Jugendfreiwilligendienst im Ausland – auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung. Beiträge musst du aber trotzdem nicht zahlen. Denn dein Arbeitsbetrieb übernimmt die Beiträge komplett für dich.