FAQ

Was ist der Festbetrag für Hilfsmittel?  

Für viele Hilfsmittel sind den Krankenkassen bundesweit feste Beträge als Obergrenze für die Kostenübernahme vorgegeben. Einen Festbetrag gibt es für Schuheinlagen, Hörhilfen, ableitende Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Sehhilfen. 
Diese Festbeträge sind bindend, das heißt, dass ggf. geforderte Mehrkosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. 
Einen Überblick über die gesetzlichen Festbeträge finden Sie hier. 

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