FAQ

Für welche Länder benötige ich weiterhin einen zusätzlichen Anspruchsnachweis?

Wenn Sie einen Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in der Türkei planen, benötigen Sie einen Anspruchsnachweis in Papierversion. Damit können Sie im Notfall sofort notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Kosten für Behandlungen, die bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können, dürfen wir nicht übernehmen. Auch die Behandlungskosten in Privatpraxen oder -kliniken können wir in der Regel nicht erstatten. Ihren individuellen Auslandskrankenschein können Sie ganz bequem und schnell über die Web-Version unseres Online-Service selbst erstellen oder alternativ hier bei uns anfordern. 

Wichtig: Seit 1. September 2019 akzeptieren die türkischen Sozialversicherungsträger den Auslandskrankenschein T/A 11 nicht mehr in jedem Fall. Daher wird in den meisten Fällen auch keine „Gesundheitshilfebescheinigung“ ausgestellt. Aktuell bleibt Touristen nur die Möglichkeit, sich privat gegen Bezahlung behandeln zu lassen. Die energie-BKK erstattet Ihnen in diesen Fällen den Kassenanteil. 

Merkblätter zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland für verschiedene europäische Länder sowie den Mittelmeerraum hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland im Internet bereitgestellt: DVKA. 

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