Das Bild zeigt eine ältere Frau, die von einer jüngeren Frau gekämmt wird. Das Bild wird im Bereich "Vollstationäre Pflege" verwendet.

Vollstationäre Pflege

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, ist die Betreuung und Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung eine Alternative. Für die reinen Pflegekosten in einer stationären Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse einen Festbetrag, der vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Erhöhung der vollstationären Pflege

Pflegegrad 1: von 125 Euro auf 131 Euro
Pflegegrad 2: von 770 Euro auf 805 Euro
Pflegegrad 3: von 1.262 Euro auf 1.319 Euro
Pflegegrad 4: von 1.775 Euro auf 1.855 Euro
Pflegegrad 5: von 2.005 Euro auf 2.096 Euro

 

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