Das Bild zeigt eine Frau, die auf einer Couch sitzt. Sie lehnt nach vorne, stützt ihren rechten Ellenbogen auf ihr Knie und ihre Hand mit Stift ans Kinn. Sie schaut auf einen Laptop, der auf auf dem Wohnzimmertisch steht. Das Bild wird für die Leistung "Pflegekurse" genutzt.

Pflegekurse

Häusliche Pflege besser meistern – mit professioneller Unterstützung

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet jeden Tag Enormes – körperlich wie emotional. Doch nicht jeder bringt pflegerisches Fachwissen mit, und das ist auch gar nicht nötig. Die Pflegekasse unterstützt pflegende Angehörige gezielt mit kostenlosen Pflegekursen, in denen ausgebildete Fachkräfte hilfreiche Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die die Pflege und Betreuung zu Hause erheblich erleichtern und verbessern können.

Denn gut informierte Pflegepersonen schützen nicht nur die Gesundheit des Pflegebedürftigen – sie schonen auch ihre eigenen Kräfte.

Was lernen Sie in einem Pflegekurs?

Die Pflegekurse für Angehörige richten sich an Laienpfleger – also Menschen ohne pflegerische Ausbildung, die einen nahestehenden Menschen zu Hause versorgen. Ausgebildete Fachkräfte vermitteln praxisnahes Wissen rund um die häusliche Pflege, zum Beispiel zu:

  • richtigen Lagerungs- und Mobilitätstechniken
  • Körperpflege und Hygiene
  • Umgang mit Demenz und psychischen Veränderungen
  • Entlastungsstrategien für pflegende Angehörige

Die Kurse sind darauf ausgelegt, die Qualität der häuslichen Pflege spürbar zu verbessern – und Ihnen mehr Sicherheit im Pflegealltag zu geben.

Wer bietet Pflegekurse an?

Die Pflegekasse organisiert die Kurse – teilweise auch in Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern:

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Volkshochschulen
  • Nachbarschaftshilfegruppen
  • Bildungsvereine

Pflegekurs auch zu Hause möglich

Besonders praktisch: Die Pflegekurse können nicht nur in Kursräumen stattfinden, sondern auf Wunsch auch direkt im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen. So lässt sich das Erlernte sofort in der vertrauten Umgebung anwenden – praxisnäher geht es kaum.

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FAQ

Pflegevorsorgefonds
Die Einnahmen in Höhe von 0,1 v. H. aus dem Beitragssatz fließen in einen neu geschaffenen Pflegevorsorgefonds. Dadurch soll die Beitragsbelastung künftiger Generationen und der jetzt jüngeren Menschen abgemildert werden. Dieser Fonds wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet.

Private Pflegevorsorge
Pflegeversicherte erhalten ähnlich der privaten Rentenvorsorge auch für eine Pflegezusatzversicherung eine staatliche Förderung. Sie beträgt 60 Euro im Kalenderjahr, wenn für den Beitrag mindestens 120 Euro jährlich aufgewendet werden. Achten Sie darauf, dass diese Ergänzung auch förderfähig ist. Die Versicherungsunternehmen dürfen diese Zusatzversicherung nicht wegen Gesundheitsrisiken ablehnen, es sind weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge möglich. Sie beantragen die Zulage für jedes Beitragsjahr bei einer zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet die Aufwendungen. Gegebenenfalls kann eine nicht förderfähige Versicherung sinnvoll sein, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis besser ist und weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge möglich sind.

Pflegebedürftige können sich für häusliche oder stationäre Pflege entscheiden.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen (einschl. Betreuung und medizinische Behandlungspflege), ggf. Aufwendungen für Unterkunft/Verpflegung, insgesamt bis zum Leistungsbetrag.

Monatliche Leistung pauschal
Pflegegrad 2 805 Euro
Pflegegrad 3 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.096 Euro

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.

Außerdem besteht Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung (auch in teilstationären Einrichtungen). Für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hohe Eigenanteile je Einrichtung für die pflegebedingten Aufwendungen.

Erhöht sich der Pflegebedarf, ist das Pflegeheim berechtigt, den Heimbewohner schriftlich aufzufordern, bei seiner Pflegekasse die Zuordnung zu einem höheren Pflegegrad zu beantragen.

Darüber hinaus fallen im Heim weitere Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. Diese so genannten Hotelkosten muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen. Soweit die Investitionskosten der Einrichtung nicht durch öffentliche Fördermittel in vollem Umfang gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung den nicht gedeckten Teil den Pflegebedürftigen gesondert in Rechnung stellen.

Hilfen vom Sozialamt

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung zusammen mit der Eigenleistung des Pflegeversicherten (Einkommen z.B. aus der Rente) nicht ausreichen, um die Pflege- oder Heimkosten zu decken, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.

Der Entscheidung über einen Antrag auf Leistungen vom Sozialamt geht stets eine Bedürftigkeitsprüfung voraus.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnen für Sie Häusliche Krankenpflege, solange sie diese medizinisch für notwendig halten. Dann benötigen Sie einen Pflegedienst, der die verordneten pflegerischen Aufgaben übernimmt. Die weitere Prüfung Ihres Antrags erfolgt anschließend durch Ihre energie-BKK.

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