Krankheit, Unfall oder der Verlust geistiger Fähigkeiten im Alter – niemand denkt gerne daran, aber jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Wer dann keine Vorsorge getroffen hat, überlässt diese Entscheidungen anderen – oder dem Staat.
Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung sichern Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht – auch dann, wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind.
Eine Patientenverfügung legt im Voraus fest, in welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen einwilligen – oder nicht einwilligen. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und rechtlich bindend.
Wichtig beim Erstellen einer Patientenverfügung:
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln – zum Beispiel in Gesundheits-, Pflege- oder Vermögensangelegenheiten. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall jemand handeln kann, dem Sie vertrauen.
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, sollte Ihre bevollmächtigte Person unbedingt über deren Inhalt informiert sein – sie ist es, die im Zweifelsfall dafür sorgt, dass Ihr Wille respektiert wird.
Können Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer – auf Antrag oder von Amts wegen.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll – und wen nicht. Das gibt Ihnen auch in dieser Situation ein Stück Kontrolle zurück.
Kostenlose Muster, Formulare und ausführliche Informationen zu allen drei Vorsorgedokumenten finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz: