Der digitale Begleiter für eine gesunde und entspannte Schwangerschaft: Mit der Glimmer App erhalten Schwangere der energie-BKK zwölf Monate kostenfreien Zugang zum Premium-Abo, eine tägliche Hebammen-Sprechstunde und eine Hebammensuche – vom positiven Test bis in die ersten Monate mit Baby. Alle Inhalte sind individuell auf Ihre Schwangerschaft abgestimmt und jederzeit digital verfügbar.
Die Glimmer-App können Sie im Apple App Store oder Google Play Store auf Ihr Smartphone oder Tablet herunterladen. Bei der Registrierung müssen Sie u.a. die energie-BKK auswählen und Ihre Versichertennummer eingeben, diese finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.
Weitere Informationen zu den Inhalten von Glimmer und zur Registrierung finden Sie hier.
Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.
Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:
Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.
Ein Wechsel ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich und lohnt sich besonders dann, wenn Ihre aktuelle Kasse kein 500-Euro-Zusatzbudget, keine digitale Hebammenbetreuung oder keine speziellen Schwangerschaftsprogramme bietet. Der Wechsel zur energie-BKK dauert online unter 5 Minuten – wir kündigen für Sie bei der alten Kasse.
Ja. Ein Wechsel ist auch während einer laufenden Schwangerschaft möglich, sofern die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten bei der bisherigen Kasse abgelaufen ist. Tipp: Wechseln Sie idealerweise vor der ersten Inanspruchnahme von Zusatzleistungen.
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