Größtmögliche Transparenz und Entscheidungssicherheit sollen mithilfe von Zweitmeinungen erreicht werden. Für bestimmte planbare Operationen gibt es ein gesetzlich festgelegtes, sogenanntes Zweitmeinungsverfahren. Darüber hinaus möchte Sie die energie-BKK auch bei Krebserkrankungen frühzeitig, unabhängig und fachlich fundiert bei einer Therapieentscheidung unterstützen.
Zweitmeinung bei Krebs: Ablauf, Vorteile und Kontakt
Deshalb kooperieren wir mit dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen der Uniklinik Heidelberg das für Sie ein hochwertiges Zweitmeinungsverfahren bei Krebsdiagnosen vor Therapiebeginn, nach Tumorerstdiagnose oder Rückfall gewährleistet.
Nationales Centrum für Tumorerkrankungen der Uniklinik Heidelberg:
- Kontaktaufnahme per Tel.: 06221 / 56-5924, Fax: 06221 / 56-4757 oder E-Mail: nct.patientenzentrum@med.uni-heidelberg.de.
- Formular zum Zweitmeinungsverfahren ausfüllen und an das NCT Heidelberg zurücksenden.
- Jeder Patient erhält dort je nach Dringlichkeit, bei Vorlage aller medizinisch notwendigen Unterlagen kurzfristig einen persönlichen Vorstellungstermin.
- Danach erfolgt die interdisziplinäre Beratung im Tumorboard und eine Behandlungsempfehlung.
- Grundsätzlich führt das UKH die Behandlung nicht selbst durch, sondern spricht lediglich die Empfehlung der Zweitmeinung aus. Nur wenn kein anderer, auf die entsprechende Behandlung spezialisierter Leistungserbringer verfügbar sein sollte, ist eine Behandlung dort möglich.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns gern unter unserer Servicehotline 0511 911 10 911 an.