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Grundsätzlich wird bei allen Leistungen von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Liegen die Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Medikaments.
Es gibt Ausnahmen: Viele preisgünstige Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit. Hier können Sie die ständig aktualisierte Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel herunterladen.
| Leistungsart | Höhe der Zuzahlung | Besonderheit |
| Arznei-/Verbandmittel | 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro | Viele preisgünstige Mittel befreit |
| Heilmittel/häusliche Krankenpflege | 10 % + 10 Euro je Verordnung | Krankenpflege: nur erste 28 Tage pro Kalenderjahr |
| Hilfsmittel | 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro | Verbrauchshilfsmittel: max. 10 Euro pro Monat |
| Soziotherapie/Haushaltshilfe | 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro | pro Kalendertag |
| Stationäre Vorsorge/Reha | 10 Euro pro Tag | Anschlussreha: max. 28 Tage/Jahr |
| Reha für Mütter/Väter | 10 Euro pro Tag | — |
| Krankenhaus | 10 Euro pro Tag | max. 28 Tage pro Kalenderjahr, U18 befreit |
| Fahrkosten | 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt | Chemo/Strahlentherapie: nur 1. Hin-/letzte Rückfahrt |
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt). Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für das Rezept und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.
Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. In keinem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Ausnahmen: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz); in diesem Fall erfolgt eine Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber höchstens 10 Euro pro Monat.
Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, jedoch begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ausnahme: keine Zuzahlung bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung, Entbindung sowie für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten je Fahrt, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt (auch für Kinder und Jugendliche). In keinem Fall mehr als die Kosten der Fahrt.
Ausnahme: Keine Zuzahlung bei Fahrten im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär). Bei ambulanten onkologischen Serienbehandlungen der Chemo- oder Strahlentherapie ist die Zuzahlung lediglich für die erste Hin- und die letzte Rückfahrt zu zahlen.
Lassen Sie sich alle Zuzahlungen quittieren.
Unser besonderer Service zur Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht: Wir stellen Ihnen auf Antrag auch während des laufenden Kalenderjahres Ihren Befreiungsausweis aus, sobald Ihre Belastungsgrenze durch die Zahlung von gesetzlichen Zuzahlungen überschritten wird.
Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Sammeln der Zuzahlungsbelege und brauchen ab sofort keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr leisten.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Befreiung von der Zuzahlungspflicht und nutzen Sie unseren Zuzahlungsrechner (unten), um herauszufinden, ob eine Befreiung möglich ist.
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