Man blickt zurück, ist stolz auf das Erreichte – und weiß doch: Da liegt noch vieles vor einem.
Der Alltag hat neue Facetten: Die Kinder sind vielleicht schon aus dem Haus, Enkelkinder bereichern das Leben und endlich ist Zeit für Dinge, die lange warten mussten. Gleichzeitig spürt man: Die eigenen Bedürfnisse verändern sich, Gesundheit und Vorsorge rücken stärker in den Fokus.
Genau hier stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, aktiv zu bleiben, Ihre Gesundheit zu stärken und das Leben in vollen Zügen zu genießen – ob durch Vorsorgeangebote oder konkrete Hilfen für mehr Fitness und Wohlbefinden.
Entdecken Sie Leistungen, die genau zu Ihrer Lebenssituation passen.
Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.
Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.
per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web
(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)
Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
Beispiel:
2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de.
Sie müssen lediglich das Beitrittsformular bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung die Rentenversicherung informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns!Alternativ können Sie die Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.
Ja, sofern Sie zurzeit gesetzlich krankenversichert und nicht zum Personenkreis der Landwirte (§ 2 KVLG) gehören. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie derzeit versichert sind. Kein Beitrittsrecht haben privat krankenversicherte Personen.
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