Das Bild zeigt eine dreiköpfige Familie am Strand am Meer. Der Mann trägt die Tochter im Teenageralter auf dem Rücken. Die Frau läuft neben ihnen her. Das Bild wird im Bereich "Mutter-Vater-Kind-Kur" verwendet.

Mutter/Vater-Kind-Kur

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur soll Sie dabei unterstützen, gesund zu leben und sich in herausfordernden Situationen selbst zu helfen, sodass Sie zukünftig Ihren Familienalltag mit viel Energie meistern können. Dafür gibt es in speziellen Kureinrichtungen für Familien individuelle Therapieangebote. Wenn nötig, werden auch Ihre Kinder behandelt.

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FAQ

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur ist die richtige Leistung für Sie, wenn ein deutlicher Zusammenhang zwischen Ihren Gesundheitsstörungen und Ihrer Erziehungsverantwortung besteht.
Wir schauen dabei auf Ihre mütter- bzw. väterspezifischen Belastungen, wie zum Beispiel Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf, Erziehungsschwierigkeiten, verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder sowie auf Ihre Lebensumstände und Ihren Gesundheitszustand.

Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen die Mutter/Vater-Kind-Kur entweder als Vorsorgeleistung auf dem Muster 64 oder als medizinische Rehabilitation auf dem Muster 61. Ist Ihr Kind therapiebedürftig, wird hierfür vom Kinderarzt das Muster 65 ausgestellt.

Bitte übermitteln Sie uns die ausgefüllten Unterlagen anschließend per App oder senden Sie uns diese per Post an:

energie-BKK
30134 Hannover

In unserem digitalen Mutter/Vater-Kind-Katalog können Sie aus einer Vielzahl von Vertragskliniken auswählen. Als Benutzernamen verwenden Sie bitte energiebkk und als Passwort muttervaterkind.

Unsere Zusage ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie nach Erhalt unserer Kostenzusage, Ihren Aufnahmetermin mit der ausgewählten Klinik selbst absprechen und reservieren. Bitte wählen Sie den nächstmöglichen Aufnahmetermin aus, damit sich Ihr Gesundheitszustand schnell verbessern kann.

Viele Eltern haben die Sorge, dass ihre Kinder zu viel Unterrichtsstoff verpassen, wenn die Kur außerhalb der Ferien durchgeführt wird. In den Kliniken ist eine schulische Betreuung möglich. Schulpflichtige Kinder sollen auf diese Weise während der Kur keinen Unterrichtsstoff verpassen.

Die Maßnahme wird in der Regel für drei Wochen bewilligt.

Eine Wiederholung der Mutter/Vater-Kind-Kur ist nach Ablauf von vier Jahren möglich, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag.

Sind Sie berufstätig, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.

Mütter und Väter, die Kinder erziehen, sind häufig besonders belastet. Daraus können gesundheitliche Probleme entstehen, wenn z. B. Überforderungssituationen, Erziehungsschwierigkeiten oder Partnerschaftskonflikte auftreten. Spezielle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Mütter oder Väter zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben der Erkrankung die besondere psychosoziale Problemsituation der Familie in den Blick nehmen.

Die Mitaufnahme Ihres Kindes ist möglich, wenn dies notwendig ist und dem Erfolg der Maßnahme nicht entgegensteht. In der Regel besteht diese Möglichkeit für Kinder bis 12 Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Rehabilitation kann Kindern und Jugendlichen helfen, mit langfristigen Erkrankungen oder Behinderungen umzugehen und die Auswirkungen zu mildern. Die umfassende Behandlung zielt auf eine höhere Lebensqualität und bessere Chancen für Ihr Kind. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer Erkrankung Probleme im Alltag, in der Schule oder Ausbildung haben, kommt eine medizinische Rehabilitation in Betracht.

Bei der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche haben Sie in der Regel die Wahl, ob die Kosten von der Rentenversicherung oder uns übernommen werden, da eine Gleichrangigkeit zwischen den Trägern besteht. Bitte beachten Sie, dass die Rentenversicherung die stationären Leistungen für vier statt drei Wochen erbringt und Kinder und Jugendliche dort jedes Jahr einen neuen Anspruch auf eine Rehabilitation haben. Wenn Sie Ihre Entscheidung für einen Rehabilitationsträger getroffen haben, stellen Sie dort den Antrag auf Rehabilitation für Ihr Kind.

Für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen gibt es spezialisierte stationäre Rehabilitationseinrichtungen, die die besonderen Bedürfnisse der jungen Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Im Reha-Team arbeiten Fachkräfte aus Medizin, Therapie und Pädagogik zusammen. Neben den Therapien haben sportliche und andere Gruppenaktivitäten eine wichtige Bedeutung für die Stärkung der Kinder und die Förderung ihrer Selbstständigkeit.

Kinder- und Jugendrehabilitation kann grundsätzlich auch ambulant durchgeführt werden. Entsprechende Strukturen sind derzeit im Aufbau.

Die Rehabilitation dauert bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in der Regel 4 bis 6 Wochen, bei Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr in der Regel 3 Wochen. Erfolgt die Antragstellung bei der Rentenversicherung dauert die Rehabilitation altersunabhängig mindestens vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.  Kinder und Jugendliche haben über die Rentenversicherung jedes Jahr einen neuen Anspruch auf eine Rehabilitation, ansonsten besteht der Anspruch alle vier Jahre.

Schulunterricht wird in der Regel durch die Rehabilitationseinrichtung oder eine Schule in der Nähe der Einrichtung sichergestellt. Die Rehabilitation ist daher nicht an Ferienzeiten gebunden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind zu begleiten. Bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr ist eine Begleitung möglich, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit begründet. Begleitpersonen werden während der Rehabilitation zum Umgang mit der Erkrankung beraten und geschult.