Krankengeld-Schnellrechner

Unser Krankengeld-Schnellrechner zeigt Ihnen schnell und einfach, mit wie viel Krankengeld Sie voraussichtlich rechnen können.

Festgehalt Stundenlohn
€
0 €8.000 €
€
0 €6.000 €

Bitte das beitragspflichtige Brutto- und Nettogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit angeben.

€
0 €10.000 €

Nur den krankenversicherungspflichtigen Anteil von Einmalzahlungen berücksichtigen.

Für Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung zählen Kinder grundsätzlich nur bis zur maßgeblichen Altersgrenze.

Hinweis: Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. 2026 gilt zusätzlich ein gesetzlicher Höchstbetrag von 135,63 € pro Kalendertag.
Ihr voraussichtliches Krankengeld
Krankengeld netto pro Tag 0,00 €
Sozialabgaben pro Tag 0,00 €

So setzt sich das Ergebnis zusammen (Beträge pro Tag)

Kumuliertes Brutto0,00 €
70 % vom Brutto0,00 €
Kumuliertes Netto0,00 €
90 % vom Netto0,00 €
Krankengeld brutto 0,00 €

Beiträge zur Sozialversicherung (Beträge pro Tag)

Rentenversicherung0,00 €
Arbeitslosenversicherung0,00 €
Pflegeversicherung0,00 €

Gesamtbeitrag pro Monat

Krankengeld netto (30 Kalendertage) 0,00 €
Voraussichtliche Netto-Lücke 0,00 €

Hinweise zur Berechnung

  • Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt auf 135,63 €/Kalendertag (2026).
  • Von der Kalenderjahres-Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat, 2026) wird nur der beitragspflichtige Anteil des Einkommens berücksichtigt.
  • Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen; die Pflegeversicherung richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
  • Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine verbindliche Leistungsberechnung der Krankenkasse. Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
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