Man sieht eine Frau beim Zahnarzt im Profil. Sie hat ihren Mund geöffnet und ein blauer Schlauch führt in ihren Mund. Ein Zahnarzt hält zahnärztliche Instrumente an ihre Schneidezähne. Das Bild wird im Bereich "Zahnreinigung" verwendet.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Zusatzleistung

Das Wichtigste über die PZR in Kürze:

• bis zu 25 Euro pro professioneller Zahnreinigung (PZR) – zweimal im Kalenderjahr.
• Gilt für alle Versicherten bei Behandlung durch einen Zahnarzt.
• Schwangere erhalten die Zahnreinigung über den Partner DentNet vollständig kostenfrei.
• Einreichung einfach per App, E-Mail oder Post.

 

Warum ist eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll?

Regelmäßiges Zähneputzen allein reicht oft nicht aus: Zahnbelag und Zahnstein setzen sich besonders an schwer erreichbaren Stellen fest und können langfristig zu Karies, Parodontitis oder Zahnverlust führen. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt entfernt diese Ablagerungen gründlich und schützt so nachhaltig Ihre Zahngesundheit – und damit auch Ihre allgemeine Gesundheit.

Zwischen Job, Familie und Alltag bleibt die Zahnreinigung oft der Termin, der zuerst verschoben wird. Damit das nicht am Geld scheitert, beteiligen wir uns zweimal im Jahr an den Kosten.

 

Was zahlt die energie-BKK zur PZR dazu?

Als Zusatzleistung beteiligt sich die energie-BKK an den Kosten Ihrer professionellen Zahnreinigung:

Kriterium Zusatzleistung Schwangere (DentNet)
Erstattung bis zu 25 € je Reinigung vollständig kostenfrei
Häufigkeit 2x pro Kalenderjahr nach Bedarf während der Schwangerschaft
Voraussetzung Behandlung durch Zahnarzt Behandlung über Partner DentNet

 

Ist die professionelle Zahnreinigung in der Schwangerschaft kostenlos?

Ja, werdende Mütter profitieren bei der energie-BKK von einem besonderen Angebot: Über unseren Partner DentNet erhalten Sie die professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft vollständig kostenfrei. Denn gerade in der Schwangerschaft steigt das Risiko für Zahnfleischprobleme – eine rechtzeitige Prophylaxe ist daher besonders empfehlenswert. Hier erfahren Sie mehr zum DentNet-Angebot für Schwangere.

 

Tipp für PKV-Versicherte: Wenn Sie eine Bescheinigung über unseren Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei der Einreichung gesondert mit.

 

So übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen:

  • lassen Sie sich nach der Behandlung eine personalisierte Rechnung ausstellen
  • sicher und bequem per Online-Service App/Web
  • per E-Mail: info@energie-bkk.de
  • per Post: energie-BKK, 30134 Hannover (Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)

 

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