Herzlichen Glückwunsch! Eine Schwangerschaft ist eine Zeit voller Vorfreude – und gleichzeitig tauchen viele praktische Fragen auf: Welche Untersuchungen zahlt die Krankenkasse? Was ist mit Folsäure und Co. aus der Apotheke? Wer hilft, wenn die Hebamme nicht erreichbar ist? Die energie-BKK begleitet werdende Mütter mit allen gesetzlichen Pflichtleistungen und weitreichenden Zusatzleistungen – von der ersten Vorsorge bis zur Rückbildung nach der Geburt.
Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf alle Leistungen nach den Mutterschaftsrichtlinien:
Praxisbeispiel: Sandra (34, 18. SSW) aus Hannover wechselte kurz nach dem positiven Test zur energie-BKK. Ihren laufenden Geburtsvorbereitungskurs (10 Einheiten à 25 €) und die Rückbildungsgymnastik übernahm die Kasse vollständig – ohne einen einzigen Beleg einreichen zu müssen.
| Leistung | Wer braucht sie? |
| Toxoplasmosetest (inkl. Wiederholungstest) | Alle Schwangeren mit Katzenkontakt oder Gartenarbeit |
| B-Streptokokken-Test | Empfohlen ab 35. SSW |
| pH-Messstäbchen für Selbsttests | Bei Teilnahme am BabyCare-Programm |
| Ringelröteln- & Windpockentest | Bei ungeklärtem Immunstatus |
| Biomarker für Präeklampsie | Bei erhöhtem Risiko (z. B. Erstgebärende über 35 Jahre) |
| Zytomegalie-Test | Bei Kontakt mit Kleinkindern (z. B. Erzieherinnen) |
Die energie-BKK bietet ein vollständig integriertes & digitalen Betreuungsnetzwerk für Schwangere:
Die Abrechnung ist bewusst einfach gehalten:
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern unter unserer Servicehotline 0511 911 10 920.
Unsere Positionierung: Wir helfen werdenden Müttern dabei, eine stressfreie und medizinisch bestens versorgte Schwangerschaft zu erleben – durch ein Leistungspaket, das weit über die gesetzliche Standardversorgung hinausgeht.
Auszeichnungen 2025/2026 (unabhängige Tests):
Wechseln Sie jetzt zur Krankenkasse für Familien – in 2 Schritten online.
Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.
Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:
Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.
Ein Wechsel ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich und lohnt sich besonders dann, wenn Ihre aktuelle Kasse kein 500-Euro-Zusatzbudget, keine digitale Hebammenbetreuung oder keine speziellen Schwangerschaftsprogramme bietet. Der Wechsel zur energie-BKK dauert online unter 5 Minuten – wir kündigen für Sie bei der alten Kasse.
Ja. Ein Wechsel ist auch während einer laufenden Schwangerschaft möglich, sofern die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten bei der bisherigen Kasse abgelaufen ist. Tipp: Wechseln Sie idealerweise vor der ersten Inanspruchnahme von Zusatzleistungen.