Sie erwarten Nachwuchs, wir gratulieren recht herzlich. Zu den wichtigsten Punkten auf Ihrer Liste der zu erledigenden Aufgaben gehört jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit die frühzeitige Suche nach einer Hebamme. Bedauerlicherweise herrscht in vielen Regionen Deutschlands ein regelrechter Hebammenmangel. Nicht überall kann der Bedarf an Betreuung deshalb vollständig gedeckt werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bereits in der Frühschwangerschaft nach einer Hebamme mit freien Kapazitäten umzuschauen. Denn diese muss nicht nur verfügbar sein, sondern auch zu Ihnen passen und Ihr Vertrauen gewinnen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gesunde Schwangerschaft!
Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.
Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:
Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.
Ein Wechsel ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich und lohnt sich besonders dann, wenn Ihre aktuelle Kasse kein 500-Euro-Zusatzbudget, keine digitale Hebammenbetreuung oder keine speziellen Schwangerschaftsprogramme bietet. Der Wechsel zur energie-BKK dauert online unter 5 Minuten – wir kündigen für Sie bei der alten Kasse.
Ja. Ein Wechsel ist auch während einer laufenden Schwangerschaft möglich, sofern die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten bei der bisherigen Kasse abgelaufen ist. Tipp: Wechseln Sie idealerweise vor der ersten Inanspruchnahme von Zusatzleistungen.