Wenn Sie mit einer Behandlung unzufrieden sind, empfiehlt sich zunächst ein offenes Gespräch mit Ihrem Arzt oder Therapeuten. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, das Anliegen klar zu formulieren. Unabhängig davon wie das Gespräch verläuft, haben Sie jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und Kopien anzufordern. Überlegen Sie sich zum Beispiel vorab:
Sollten Sie keine Klärung erreichen, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer wenden.