Sie können sich ganz einfach eine Ersatzbescheinigung über unsere Service-App herunterladen oder diese von uns direkt an die Praxis schicken lassen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Gesundheitskarte nachzureichen. Wird sie jedoch nicht innerhalb von zehn Tagen vorgelegt, darf die Praxis die Behandlung privat berechnen. Reichen Sie Ihre gültige Gesundheitskarte noch bis zum Ende des Quartals ein, muss Ihnen eine bereits gezahlte Privatrechnung erstattet werden.