JAEG steigt: Auswirkungen für betroffene Arbeitnehmer

Zum 1. Januar 2026 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro auf 77.400 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob sich daraus Auswirkungen auf ihre Arbeitnehmer ergeben.

Wird die Grenze unterschritten, tritt Krankenversicherungsplicht ein. Das betrifft Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der alten Grenze (73.800 Euro) und unter der ab 1. Januar 2026 maßgebenden Grenze (77.400 Euro).

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt für das Jahr 2026 ist in diesen Fällen vorausschauend per Prognose zu ermitteln beziehungsweise einzuschätzen. Entgeltveränderungen, zum Beispiel auch aufgrund von Tariferhöhungen, sind erst von dem Zeitpunkt an zu berücksichtigen, ab dem der Anspruch auf das veränderte Entgelt besteht.

Werden bislang privat krankenversicherte Arbeitnehmer kranken- und pflegeversicherungspflichtig, sind sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.

Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht

Arbeitnehmer, die wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze kranken- und pflegeversicherungspflichtig werden, können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ist antragsgebunden. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Krankenversicherungspflicht durch den Arbeitnehmer zu stellen. Er ist an die Krankenkasse zu richten, die im Falle des Bestehens von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zuständig wäre (Krankenkasse, bei der die Anmeldung erfolgt ist).

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