Per Klick öffnet sich der aktuelle Zuzahlungsrechner unseres Dienstleisters. Beantworten Sie dazu einfach die Fragen und ermitteln Sie hier Ihre persönliche Belastungsgrenze.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen gesetzlichen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten.
Höchstbelastungen bei häufig anfallenden Zuzahlungen
Die zumutbare Eigenbelastung eines Versicherten und seiner Familie ist auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei Familien werden die jährlichen Bruttoeinnahmen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der familienversicherten Kinder zusammengerechnet. Um die Situation von Familien zu berücksichtigen, werden von diesem „Familieneinkommen“ noch „Familienabschläge“ abgezogen.
Sonderregelung für chronisch Kranke
Chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, müssen – auf Antrag – nur bis zu 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen leisten.
Wichtig: Sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen, gilt die niedrigere Zuzahlungsgrenze nicht nur für die gesetzlichen Zuzahlungen des Versicherten im Zusammenhang mit seiner schwerwiegenden chronischen Krankheit, sondern auch für die anderen bei ihm anfallenden Zuzahlungen. Im Übrigen gilt die niedrigere Zuzahlungsgrenze nicht nur für den chronisch Kranken, sondern auch für seine weiteren o. g. Familienmitglieder. Schwerwiegend chronisch krank ist, wer wenigstens 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist (Dauerbehandlung) und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Unser besonderer Service zur Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht:
Wir stellen Ihnen auf Antrag auch während des laufenden Kalenderjahres Ihren Befreiungsausweis aus, sobald Ihre Belastungsgrenze durch die Zahlung von Eigenanteilen überschritten wird.
Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Sammeln der Zuzahlungsbelege und brauchen ab sofort keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr leisten. Füllen Sie dazu einfach diesen Antrag. aus und senden Sie uns diesen ausgefüllt zu.
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