Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.
Bei der Akupunktur werden hauchdünne Nadeln an definierten Punkten des Körpers gesetzt, um Schmerzsignale zu unterbrechen, die Durchblutung zu fördern und körpereigene Heilungsprozesse zu aktivieren. In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) werden diese Punkte auf sogenannten Meridianen verortet – Energiebahnen, die den Körper durchziehen. Moderne Forschung zeigt, dass Akupunktur messbare neurobiologische Reaktionen auslöst: So werden unter anderem schmerzlindernde Botenstoffe wie Endorphine freigesetzt.
Die meisten Patientinnen und Patienten beschreiben das Setzen der Nadeln als kaum spürbar oder als leichtes Kribbeln. Ein Schmerz wie bei einer Blutabnahme entsteht in der Regel nicht – die Nadeln sind deutlich feiner.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen – hat Akupunktur für zwei spezifische Indikationen anerkannt, die seit mindestens sechs Monaten bestehen:
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.