Eine Frau steht auf einem Feld und blickt mit geschlossenen Augen und gehobenen Kopf Richtung Himmel. Das Bild wird im Bereich "Arzneimittel Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie" verwendet.

Arzneimittel Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie

Zusatzleistung

Viele wünschen sich neben der konventionellen Medizin auch ergänzende Therapieansätze aus dem Bereich der besonderen Therapierichtungen. Dazu zählen unter anderem die Homöopathie, die Phytotherapie sowie die anthroposophische Medizin. Arzneimittel aus diesen Bereichen werden oft begleitend eingesetzt und können individuelle Behandlungswege unterstützen. Wir berücksichtigen diesen Wunsch nach einer ganzheitlichen Versorgung und unterstützen Sie dabei.

 

Was zahlt die energie-BKK?

Profitieren Sie von unseren Zusatzleistungen! Wir zahlen Ihnen einen Zuschuss für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie – und das bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr! So können Sie ganz entspannt in Ihre Gesundheit investieren und alternative Heilmethoden ausprobieren, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen. Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung für Ihr Wohlbefinden!

 

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

• Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
• Die Abgabe erfolgt durch eine (Online-)Apotheke.

Für die Erstattung übermitteln Sie uns einfach die detaillierte Originalrechnung der (Online-) Apotheke sowie die ärztliche Verordnung, ganz bequem per App oder per Post.

 

Was übernimmt die energie-BKK während einer Schwangerschaft?

Über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, zahlen wir Ihnen ein Extrabudget von bis zu 500 Euro für zusätzliche ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen sowie für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel wie Folsäure, Jod und Vitamin B12 etc. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

So übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen:

Noch nicht bei uns versichert?

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FAQ

Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.

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