Änderung bei SEPA-Überweisungen

Es wird ein Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr eingeführt. Ab dem 9. Oktober 2025 haben Banken bei SEPA-Überweisungen grundsätzlich eine sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) durchzuführen. Dabei wird der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers der angegebenen IBAN abgeglichen. Stimmt der Name des angegebenen Zahlungsempfängers nicht mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN überein, wird die Überweisung nicht automatisch ausgeführt. Der Sender wird über die Abweichung informiert. Die Angaben können dann korrigiert oder die Überweisung dennoch ausgeführt werden.

Hintergrund
Die EU-Verordnung 2024/886 (EU-VO) vom 13.03.2024 beschloss hauptsächlich Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr. Dabei wurde u. a. angestrebt, Überweisungen in Echtzeit (Instant Payment) flächendeckend einzuführen. Diese werden seit Ende 2024/Anfang 2025 sukzessive umgesetzt.

Die neue EU-Verordnung zielt auch darauf ab, Betrug und Fehler bei Überweisungen zu reduzieren. Sie stellt sicher, dass das Geld an den korrekten Empfänger geht. Dieser verpflichtende Service soll dafür sorgen, dass der Zahlungsverkehr sicherer wird und das Vertrauen gestärkt wird. Er schützt Verbraucher davor, bei fehlerhaften Empfängerangaben falsch zugestellte Überweisungsbeträge zurückfordern zu müssen. Denn das gelingt in der Praxis nicht immer ohne weiteres.

Für Ihre Überweisung:
Unsere Konten werden bei der HypoVereinsbank, der Commerzbank AG und der Deutschen Bank AG unter dem Namen energie-Betriebskrankenkasse geführt. Bitte geben Sie diesen Namen als Zahlungsempfänger bei Überweisungen an uns an.