Rückholung von Hilfsmitteln

Viele Hilfsmittel werden Ihnen von der energie-BKK oder unseren Vertragspartnern durch einen Kauf, einen Wiedereinsatz oder leihweise zur Verfügung gestellt. Während der Nutzungszeit bleibt die energie-BKK, bzw. der Vertragspartner Eigentümer der Hilfsmittel. Daher müssen Hilfsmittel grundsätzlich zurückgegeben werden, sobald keine Notwendigkeit mehr besteht.

Welche Hilfsmittel müssen abgeholt werden?

Zu den leihweise überlassenen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel: Rollstühle, Toilettenstühle, Rollatoren, Pflegebetten, Badewannenlifter, Schlafapnoe- und Beatmungsgeräte. Nur für einzelne bestimmte, individuell hergestellte Hilfsmittel, wie zum Beispiel: Brillen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Bandagen, und Einlagen erfolgt keine Rückholung. Rufen Sie uns gerne an, um zu klären, ob eine Rückholung für Ihr Hilfsmittel erfolgt.

Sie haben ein Hilfsmittel, das Sie nicht mehr benötigen?

Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0511 911 10 911 oder per E-Mail teilhabe@energie-bkk.de.
Wir leiten den Auftrag für die Abholung an unseren Vertragspartner weiter. Unser Vertragspartner wird kurzfristig telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen und die Details zur Abholung Ihres Hilfsmittels besprechen.

Noch nicht bei uns versichert?

Jetzt hier unverbindlich ein Infopaket über unser Leistungsangebot anfordern!

FAQ

Haben Sie Fragen?
Viele Antworten finden Sie schnell und unkompliziert in unseren FAQ – von allgemeinen Informationen bis zu speziellen Themen.