Abgrenzung Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Was ist der Unterschied?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Pflegehilfsmittel werden unterschieden in zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen und sonstige Pflegehilfsmittel (zum Gebrauch), diese sind zum Beispiel Urinflaschen, Bettpfannen oder Hausnotrufsysteme.
Des Weiteren definiert der Gesetzgeber auch sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel. Diese sind Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die anhand deren Eigenschaften sowie deren Nutzen sowohl der Krankenversicherung als auch der Pflegeversicherung zugeordnet werden können.

Wer trägt welche Kosten?

Die Kosten für doppelfunktionale Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder von der Pflegekasse übernommen werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und sonstige Pflegehilfsmittel (zum Gebrauch) sind ausschließlich Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen eines Pflegegrades.

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Pflegeheim ist ausgeschlossen. Der zuständige Kostenträger ist das Pflegeheim selbst.

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