Ich leide an Haarausfall. Wie erhalte ich ein Haarersatz?
Sofern Sie unter medizinisch bedingtem Haarausfall leiden, haben Sie die Möglichkeit, sich eine ärztliche Verordnung über Haarersatz von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Sie wenden sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung an einen unserer Vertragspartner (Perückenstudio oder Friseur). Dieser erstellt nach einer individuellen Beratung einen Kostenvoranschlag und reicht Ihren Antrag bei der energie-BKK ein.
Einen Vertragspartner vor Ort finden Sie direkt über unsere Vertragspartnersuche.
Welche Kosten werden übernommen?
Auch für konfektionierte Echthaarperücken übernehmen wir, bei nachgewiesener krankheitsbedingter Unverträglichkeiten (z. B. durch einen anerkannten Allergietest), für Sie die Kosten in Höhe des Vertragspreises. Die Nutzungsdauer von Echthaarperücken bei dauerhaftem Haarausfall, z. B. bei Alopezie, beträgt mindestens 12 Monate.
Welche Mehrkosten können entstehen?
Der Vertragspartner ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen einen Haarersatz zum Vertragspreis anzubieten. Entscheiden Sie sich jedoch bewusst für eine Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die daraus entstehenden Mehrkosten selbst.
Mein Haarersatz weist Mängel auf. Was kann ich tun?
Treten innerhalb der Versorgungszeiträume nach der Lieferung Mängel auf, die auf Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, verpflichtet sich der Vertragspartner, diese Fehler kostenfrei zu beseitigen oder kostenfrei Ersatz zu leisten. In jedem Fall verpflichtet er sich, die jeweilige Garantie des Herstellers zu gewährleisten. Davon ausgenommen bleiben Leistungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung und Pflege.