Der monatliche Wert für freie Verpflegung soll ab 1. Januar 2026 345,00 Euro betragen (2025: 333,00 Euro). Für Frühstück bedeutet dies einen Wert von 71,00 Euro (2025: 69,00 Euro) pro Monat, für Mittag- und Abendessen jeweils von 137,00 Euro (2025: 132,00 Euro) pro Monat.
Der Monatswert für freie Unterkunft soll ab 1. Januar 2026 bei 345,00 Euro (2025: 333,00 Euro) liegen. Pro Kalendertag sind das voraussichtlich 11,50 Euro (2025: 11,10 Euro). Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte (prozentuale Anteile vom vorstehend genannten Wert). Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. Ebenfalls aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung ergibt sich, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der vorstehend festgesetzte Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.
Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex angepasst und in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Die entsprechende Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats.